Seit es Leben gibt, gibt es auch Krankheiten. Schon immer vertrauten die Menschen auf die heilende Wirkung von pflanzlichen und naturheilkundlichen Methoden. Daher ist, neben der klassischen Schulmedizin, der Heilpraktiker ein bedeutender Therapeut von Krankheiten. In Deutschland darf zudem die Heilkunde nur von zwei Berufen ausgeübt werden: Ärzten und Heilpraktikern. Die Berufsgruppe der Heilpraktiker ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen, sodass es inzwischen rund 40.000 Heilpraktiker in Deutschland gibt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für den zukunftsträchtigen Beruf des Heilpraktikers.
Um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu dürfen, muss eine Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz absolviert werden. Es ist ein anspruchsvoller Weg, welcher Engagement und Eigeninitiative abverlangt. Im Gegenzug jedoch bringt der Beruf des Heilpraktikers Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten in Diagnostik und Therapie sowie Unabhängigkeit von etwaigen Budgets mit sich.
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Physiotherapeut
Ihnen als Physiotherapeut sind trotz fundierter Ausbildung und hoher medizinischer Kompetenz berufsrechtlich enge Grenzen gesetzt. Wenn Sie Craniosacral-Therapie, Chirotherapie, Therapie nach Dorn-Breuss, Akupunktur, Injektionstherapien, energetische Therapieansätze, wie Bioresonanz-Therapie oder Radionik, Kinesiologie, Fußreflexzonenmassage uva. in Ihre Praxistätigkeit integrieren wollen, müssen Sie sich dafür zuerst rechtlich und haftungsrechtlich absichern.
Um Rechtssicherheit und Therapiefreiheit zu erreichen, haftungsrechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben zu genügen, um den „First Contact“ rechtskonform durchführen zu können, ist für Sie als Physiotherapeut die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz § 1, Absatz 1 von großer Bedeutung.
Ihnen als Ergotherapeut sind trotz fundierter Ausbildung und hoher medizinischer Kompetenz berufsrechtlich enge Grenzen gesetzt. Wenn Sie Craniosacral-Therapie, Chirotherapie, Therapie nach Dorn-Breuss, Akupunktur, Injektionstherapien, energetische Therapieansätze, wie Bioresonanz-Therapie oder Radionik, Kinesiologie, Fußreflexzonenmassage uva. in Ihre Praxistätigkeit integrieren wollen, müssen Sie sich dafür zuerst rechtlich und haftungsrechtlich absichern.
Um Rechtssicherheit und Therapiefreiheit zu erreichen, haftungsrechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben zu genügen, um den „First Contact“ rechtskonform durchführen zu können, ist für Sie als Ergotherapeut die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz § 1, Absatz 1 von großer Bedeutung.
Ihnen als Medizinische Fachangestellte/er sind trotz fundierter Ausbildung in Assistenz, Dokumentation, Qualitätsmanagement und medizinischer Kompetenz berufsrechtlich enge Grenzen gesetzt. Wenn Sie über Ihre organisatorischen, pflegerischen, informativen und weiteren ambulanten Tätigkeiten hinaus Ihre Patienten betreuen wollen, zum Beispiel mit Craniosacral-Therapie, Therapie nach Dorn-Breuss, Akupunktur, Injektionstherapien, energetische Therapieansätze, wie Bioresonanz-Therapie oder Radionik, Kinesiologie, Fußreflexzonenmassage u.v.a., müssen Sie sich dafür zuerst rechtlich und haftungsrechtlich absichern.
Um Rechtssicherheit und Therapiefreiheit zu erreichen, haftungsrechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben zu genügen, ist für Sie als Medizinische Fachangestellte/er die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz § 1, Absatz 1 von großer Bedeutung.
Ihnen als Hebamme sind trotz fundierter wissenschaftlicher Ausbildung in Theorie und Praxis und hoher medizinischer Kompetenz berufsrechtlich enge Grenzen gesetzt. Wenn Sie Ihre Patientinnen über den kassen- und privatärztlichen Rahmen hinaus betreuen wollen, auch Ihre Zusatzqualifikationen dafür keine rechtliche Sicherheit bieten, müssen Sie sich haftungsrechtlich absichern.
Um Rechtssicherheit und Therapiefreiheit zu erreichen, haftungsrechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben zu genügen, ist für Sie als Hebamme die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz § 1, Absatz 1 von großer Bedeutung.
Ihnen als Osteopath sind trotz fundierter Ausbildung und hoher medizinischer Kompetenz berufsrechtlich Grenzen gesetzt. Gemäß Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 236/13) darf die Osteopathie als Heilkunde nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden. Dies gilt auch für Physiotherapeuten, die osteopathische Leistungen auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes erbringen.
Um Rechtssicherheit und Therapiefreiheit zu erreichen, haftungsrechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben zu genügen, um den „First Contact“ rechtskonform durchführen zu können, um osteopathische Leistungen erbringen zu dürfen, ist für Sie als Osteopath die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz § 1, Absatz 1 zwingend notwendig.
Ihnen als Gesundheits- und Krankenpfleger / Krankenpflegerin sind trotz fundierter Ausbildung und hoher medizinischer Kompetenz, die Sie in praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen bestätigt haben, berufsrechtlich enge Grenzen gesetzt. Wenn Sie über Ihre betreuenden, pflegerischen, assisitierenden, dokumen-tierenden Tätigkeiten hinaus für Ihre Patienten kompetent eine Hilfe sein möchten und zum Beispiel Craniosacral-Therapie, Therapie nach Dorn-Breuss, Akupunktur, Injektionstherapien, energetische Therapieansätze, wie Bioresonanz-Therapie oder Radionik, Kinesiologie, Fußreflexzonenmassage uva. in Ihr Tätigkeitsspektrum integrieren wollen, müssen Sie sich dafür zuerst rechtlich und haftungsrechtlich absichern.
Um Rechtssicherheit und Therapiefreiheit zu erreichen, haftungsrechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben zu genügen, um einen möglichen „First Contact“ rechtskonform durchführen zu können, ist für Sie als Gesundheits- und Krankenpfleger / Krankenpflegerin die uneinge-schränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz § 1, Absatz 1 von großer Bedeutung.
Ihnen als Logopäde sind trotz fundierter praktischer und theoretischer Ausbildung und hoher medizinischer Kompetenz berufsrechtlich enge Grenzen gesetzt. Wenn Sie über die logopädische Therapie hinaus bei Ihren Patienten Craniosacral-Therapie, Therapie nach Dorn-Breuss, Akupunktur, energetische Therapieansätze, wie Bioresonanz-Therapie oder Radionik, Kinesiologie, Fußreflexzonenmassage uva. in Ihre Praxistätigkeit integrieren wollen, müssen Sie sich dafür zuerst rechtlich und haftungsrechtlich absichern.
Um Rechtssicherheit und Therapiefreiheit zu erreichen, haftungsrechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben zu genügen, ist für Sie als Logopäde die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz § 1, Absatz 1 von großer Bedeutung.
Das Erfolgskonzept
Basierend auf Ihren medizinischen Vorkenntnissen entwickelte die PAN Akademie ein Schulungskonzept, das Sie innerhalb von 8-12 Monaten auf die allgemeine, uneingeschränkte Heilpraktiker-Überprüfung durch die zuständigen Gesundheitsämter vorbereitet. Die Inhalte der Präsenzseminare werden durch die stets aktuellen Schulungsunterlagen, die dem Selbststudium dienen, abgerundet.
Wir schulen intensiv das Prüfungswissen für die allgemeine Heilpraktiker-Überprüfung. Darüber hinaus bilden wir Sie mit einem weiteren Schulungsskript in den Grundlagen naturheilkundlicher Therapie aus. Somit können Sie, als Absolvent unserer Ausbildung, medikamentöse Therapieschemen in einer "allgemeinen" Heilpraktiker-Praxis kompetent und differenziert anwenden.
Informationen zur Heilpraktiker-Ausbildung
Seit Jahrzenten verwirklichen die Absolventen der PAN Akademie Ihren Traum von der Selbstständigkeit und größeren beruflichen Freiheit.
Die zahlreichen Kursangebote ermöglichen jedem Heilpraktiker-Anwärter eine optimale Ausbildung. Hierbei ist die verkürzte Intensiv-Ausbildung zum Heilpraktiker basierend auf medizinischen Vorkenntnissen das Steckenpferd der PAN Akademie.
Die verkürzte Intensivausbildung kann auch als Inhouse Schulung durchgeführt werden.
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich telefonisch oder über e-Mail.
Die Fachdozenten der Akademie sind Experten in ihren Bereichen. Ihre Erfahrung und ihr fachliches, didaktisches Wissen sind der Grundstein, jedem Teilnehmer eine erfolgreiche Ausbildung zu ermöglichen. Darüber hinaus sorgen moderne Räumlichkeiten für eine angenehme Lernatmosphäre.
Wochenendkurse ermöglichen jedem Berufstätigen unsere Ausbildung.
Wochenende 1 – 7
Anatomie / Physiologie / Pathologie
- Verdauungstrakt
- Herz-Kreislaufsystem
- Gefäßerkrankungen
- Laborwerte
- Erkrankungen des Blutes
- Erkrankungen des Respirationstrakts
- Erkrankungen des Urogenitalsystems
- Endokrinologie / Erkrankungen hormonproduzierender Organe
- Erkrankungen des Zentralnervensystems
- Auge / Ohr
- Dermatologie, Erkrankungen der Haut
- Orthopädie
- Stoffwechselkrankheiten, Ernährung
- Psychologie
- Infektionsschutzgesetz
- Heilpraktikergesetz
- weitere berufsrechtlich relevanten Gesetze
- Geschlechtskrankheiten / sexuell übertragbare Krankheiten
- Desinfektion / Sterilisation
- Notfälle in der Heilpraktikerpraxis
Aufbau und Gliederung jeweiliger Krankheitsbilder
- Krankheitsentstehung "Ätiologie"
- Risikofaktoren für die Entstehung
- Symptome / Leitsymptome / "red flags"
- Diagnostik / Differentialdiagnostik
- Krankheitsverlauf
- Komplikationen der Krankheit
- Therapieansätze
- Prophylaxe
- Labor
Praktische Ausbildung
- Inspektion
- Palpation
- Perkussion
- Auskultation
- Anamnesetechnik
- Herzdiagnostik (Blutdruck, Auskultationen)
- Lungendiagnostik
- Technik der Hautpunktion, z.B. i.v.-Injektionsübungen
- Erste Hilfe, Reanimation
- Reflexprüfungen
- Stimmgabeltestungen (Rinne und Weber, Vibrationsempfinden)
Wochenende 8
Crashkurs
Das achte Wochenende ist eine Intensivvorbereitung auf die mündlich - praktische Überprüfung. Es wird überregional und nicht an allen Ausbildungsorten angeboten, ist aber kostenlos für unsere Seminarteilnehmer.
Intensiv werden praxisorientierte Fertigkeiten "gepaukt".
- Kinderkrankheiten - Diagnose / Differentialdiagnose
- Verbote für den Heilpraktiker
- relevante Laborparameter
- Desinfektion / Hygiene / Hygieneplan
- Hygienisch korrekte Durchführung von Punktionen
- Technik der Anamnese
- Technik der körperlichen Untersuchung, theoretisch und praktisch
- Differentialdiagnosetraining, der Weg vom Symptom zur Diagnose
- Berufsrecht, Infektionsschutzgesetz allgemein
- Notfälle in der Heilpraktikerpraxis
Organisatorisches und Anmeldung
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Prüfungen, unseren Ausbildungsstandorten, den verfügbaren Terminen, sowie den Seminargebühren. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zur Ausübung des Heilpraktikerberufs ist die Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz von Nöten, welche durch das zuständige Gesundheitsamt erteilt wird. Bei der Prüfung werden die notwendigen Kenntnisse des Anwärters, sowohl in gesundheitlichen Vorschriften wie auch in fachlichen Grundlagen der Medizin, abgefragt. Die Prüfungsanmeldung sollte in der Regel ein halbes Jahr vor der Prüfung durch den Anwärter selbst erfolgen.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 25 Jahren
- mindestens einen Hauptschulabschluss
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
Termine der Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet zweimal jährlich statt:
- jeweils am 3. Mittwoch im März und
- am 2. Mittwoch im Oktober
Prüfungsorte
Die Heilpraktikerüberprüfung erfolgt durch den Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamts.
Welches Gesundheitsamt prüfungsberechtigt ist, hängt von Ihrem Wohnort bzw. dem Ort der geplanten Niederlassung als Heilpraktiker ab. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Formalitäten der Prüfungsanmeldung sowie den Prüfungsort.
Prüfungsablauf
Die Prüfung zum Heilpraktiker setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Die schriftliche Prüfung ist bundesweit identisch und besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, welche innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Ab 75% gilt die Prüfung als bestanden.
Die Einladung zur mündlichen Prüfung erfolgt nach Bestehen der schriftlichen Prüfung, meist 3 Wochen vor dem Prüfungstermin. Sie unterscheidet sich je nach Bundesland und dauert ca. 45 Minuten. Die Prüfung wird durch einen Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes sowie zwei weiteren Personen abgenommen. Nach der mündlichen Prüfung erhält der Prüfling sofort sein Ergebnis.
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